COVID-19
Besucherregelung Stand 01.03.2023
BESUCHERREGELUNG IM DA-HEIM
01.03.2023Liebe Besucher, Liebe Angehörige und Betreuer,
Vom Landratsamt Konstanz haben wir die nachstehende Information bekommen:
„Die Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen beinhalten für uns folgende
Regelungen:
Ab dem 1. März 2023 sollen folgende Maßnahmen beendet werden:
- Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern
- Maskenpflicht für Personal, Bewohner und Patienten in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern
- Maskenpflicht für Besucher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern
- Maskenpflicht für Patienten in ambulanten Einrichtungen (Arztpraxen und andere)“
- Eine Anmeldung des Besuchs ist weiterhin erforderlich.
- Die Besuche können wieder im Wohnbereich OG und EG in den Bewohnerzimmer (max. zwei Personen) stattfinden.
- Ab drei Personen besteht weiterhin die Möglichkeit im Konferenzraum bzw. Café Erdenbühl ihr Angehörige zu besuchen. (Bitte teilen sie uns dies bei der Anmeldung mit)
- Ausgenommen sind weiterhin Aufenthalte im Speisesaal und in der Sofaecke im OG.
- Die Besuche können weiterhin auch im Café Erdenbühl stattfinden.
DA-HEIM GmbH & Co.KG
A. Muffler Heimleitung
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